Krank ohne Beleg – Update

Liebe alle,

seit dem 1. Juli 2024 haben wir die „Krank < 3 Tage“- Regelung eingeführt. Nach fast einem Jahr der Beobachtung können wir sagen, dass diese gut funktioniert. Daher habe ich tolle Neuigkeiten für euch! Wir haben beschlossen, diese Regelung auch im neuen Geschäftsjahr 25/26 mit kleinen Anpassungen beizubehalten.

Regelung für Krankmeldungen ohne ärztliche Bescheinigung („krank < 3 Tage“):

Innerhalb einer Kalenderwoche kann eine Krankmeldung für bis zu 2 Tage ohne ärztliche Bescheinigung nur einmal in Anspruch genommen werden. Erfolgt in derselben Woche eine weitere Krankmeldung, ist für diesen Zeitraum verbindlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Wenn eine Krankmeldung an zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen unmittelbar vor dem Wochenende erfolgt, kann diese als „krank < 3 Tage“ gelten. Schließt sich an das Wochenende eine weitere Krankmeldung an, ist jedenfalls eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Um dir ein Beispiel zu geben:
Angenommen, du meldest dich Donnerstag und Freitag krank, und das Wochenende liegt dazwischen. In diesem Fall kann die Krankmeldung für Donnerstag und Freitag als „krank < 3 Tage“ erfasst werden.
Wenn du dich jedoch Montag und Dienstag erneut krankmeldest, ist für diese Tage eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.

❗Bitte denkt dran:

Krankmeldungen und Pflegefreistellungen bitte sofort per E-Mail an die direkte Führungskraft und an das Team Zeiterfassung schicken.

 

Bleibt gesund und liebe Grüße
InfoPaula

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