Whistleblower Portal
Österreich hat im Frühjahr 2023 die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie durch den Beschluss des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes (HSchG) fixiert.
Das Ziel: Personen (und deren Umfeld) die Informationen über Rechtsverletzungen wie „fragwürdige Praktiken in ihrem beruflichen Umfeld wie Betrug, Korruption, Gesundheits- oder Umweltgefährdung“ melden, vor negativen (beruflichen) Konsequenzen zu schützen.
Eine Whistleblowing-Angelegenheit ist ein Fehlverhalten, das von größerem, öffentlichem Interesse ist, wie beispielsweise
- Verstöße gegen nationale und gewerkschaftliche Gesetze
- Schwerwiegende Fälle von Fehlverhalten das eine Gefahr für die Umwelt oder die Sicherheit anderer Personen darstellt
- Vorfälle, die sich negativ auf die Finanzen des Unternehmens auswirken können
- Verhaltensweisen, die nicht im Einklang mit den ethischen Grundsätzen des Unternehmens stehen
Das Whistleblower-Portal ist nicht für persönliche Anliegen gedacht. Diese sind mit der Führungskraft oder der Human Resources Abteilung zu besprechen.
Mitarbeiter:innen, die das Whistleblower-Portal betreuuen, sind hinsichtlich der Entgegennahme und Weiterverfolgung von Hinweisen weisungsfrei. Die Bearbeitung der Hinweise erfolgt unparteilich, unvoreingenommen und unbefangen.
Sie halten die Identität des:der Hinweisgebers:in gegenüber dem:der Arbeitgeber:in jederzeit geheim und dürfen ihn:sie über den Inhalt eines Hinweises nur verständigen, wenn
- ein begründeter Verdacht einer Rechtsverletzung besteht und
- die Verständigung geeignet erscheint, von vergleichbaren künftigen Rechtsverletzungen abzuhalten und
- mit einer Gefährdung durch Folgemaßnahmen nicht zu rechnen ist.
Die interne Meldestelle bei ipcenter kann über diesen Link schriftlich kontaktiert werden.