Whistleblower Portal

Österreich hat im Frühjahr 2023 die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie durch den Beschluss des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes (HSchG) fixiert.

Das Ziel: Personen (und deren Umfeld) die Informationen über Rechtsverletzungen wie „fragwürdige Praktiken in ihrem beruflichen Umfeld wie Betrug, Korruption, Gesundheits- oder Umweltgefährdung“ melden, vor negativen (beruflichen) Konsequenzen zu schützen.

Eine Whistleblowing-Angelegenheit ist ein Fehlverhalten, das von größerem, öffentlichem Interesse ist, wie beispielsweise

  • Verstöße gegen nationale und gewerkschaftliche Gesetze
  • Schwerwiegende Fälle von Fehlverhalten das eine Gefahr für die Umwelt oder die Sicherheit anderer Personen darstellt
  • Vorfälle, die sich negativ auf die Finanzen des Unternehmens auswirken können
  • Verhaltensweisen, die nicht im Einklang mit den ethischen Grundsätzen des Unternehmens stehen

Das Whistleblower-Portal ist nicht für persönliche Anliegen gedacht. Diese sind mit der Führungskraft oder der Human Resources Abteilung zu besprechen.

Mitarbeiter:innen, die das Whistleblower-Portal betreuuen, sind hinsichtlich der Entgegennahme und Weiterverfolgung von Hinweisen weisungsfrei. Die Bearbeitung der Hinweise erfolgt unparteilich, unvoreingenommen und unbefangen.

Sie halten die Identität des:der Hinweisgebers:in gegenüber dem:der Arbeitgeber:in jederzeit geheim und dürfen ihn:sie über den Inhalt eines Hinweises nur verständigen, wenn

  • ein begründeter Verdacht einer Rechtsverletzung besteht und
  • die Verständigung geeignet erscheint, von vergleichbaren künftigen Rechtsverletzungen abzuhalten und
  • mit einer Gefährdung durch Folgemaßnahmen nicht zu rechnen ist.

Die interne Meldestelle bei ipcenter kann über diesen Link schriftlich kontaktiert werden.