Richtlinien Eingangsrechnungen

Täglich erreicht das ipcenter zahlreiche Rechnungen, die geprüft, verbucht und zeitgerecht bezahlt werden müssen. Rechnungen, besonders an Unternehmen, müssen definierte Formvorschriften einhalten, um rechtlichen, steuerlichen und geschäftlichen Anforderungen zu entsprechen. Um sicherzustellen, dass eine Rechnung korrekt verarbeitet werden kann und keine unnötigen Korrekturschleifen gedreht werden müssen, ist deine Mithilfe gefragt – die Richtlinien für Eingangsrechnungen findest du hier:

Hinweis: Bestellungen werden ausschließlich von Einkauf durchgeführt. Den Einkaufsablauf/Bestellprozess für Arbeitsmaterialien findest du hier.

1. Zahlungsarten

Unabhängig von der Zahlungsart ist eine gültige Rechnung Voraussetzung für die Zahlung!

Die Zahlungsart VORKASSE oder VORABÜBERWEISUNG ist nur in Sonderfällen nach Genehmigung der Abteilungsleitung/Geschäftsführung möglich.

2. Rechnungsadresse

Unsere Rechnungsadresse ist IMMER wie folgt anzuführen:

ipcenter.at GmbH
Schönbrunner Str. 218-220, Stg. B, 2OG
1120 Wien

3. UID-Nummer:

Die Firmen Umsatzsteueridentifikationsnummer (kurz Firmen UID) lautet: ATU66862068

  • Bestellungen innerhalb der EU sind steuerbefreit. Um Netto-Rechnungen zu erhalten, muss dem Lieferanten die UID-Nr. bekannt gegeben werden.
  • Bei Bestellungen ab € 10.000 (inkl. USt) muss die UID Nummer IMMER (auch bei österreichischen Lieferanten) auf der Rechnung angeführt sein.

4. Lieferadresse

Die Lieferadresse variiert je nach Standort, an den die Ware geliefert werden soll, bzw. wo die Dienstleistung stattgefunden hat und kann sich demnach von der Rechnungsadresse (siehe oben) unterscheiden.

5. Rechnungsinhalt (Verpflichtend)

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers à (Lieferant)
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers à (ipcenter – siehe Rechnungsadresse)
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
  • Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. bei Steuerbefreiung einen Hinweis auf diese
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum (wenn dieses gleich ist mit dem Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung, genügt der Vermerk “Rechnungsdatum ist gleich Liefer- bzw. Leistungsdatum“)
  • Das Wort „Rechnung“ oder bei Vorabüberweisungen „Proformarechnung*“ inkl. einer fortlaufenden Nummer (Rechnungsnummer)
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung à (Lieferant)
  • UID-Nummer des Leistungsempfängers (auf Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über EUR 10.000,- inkl. USt, weiters wenn die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht – Reverse Charge sowie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen). à (ipcenter)
  • Wird die Rechnung in einer anderen Währung als Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag zusätzlich in Euro anzugeben

Quelle: https://www.wko.at/steuern/rechnung-richtig-ausstellen#heading_Formvorschriften_

*ACHTUNG : Spätestens nach Lieferung oder erbrachter Dienstleistung eines Dritten muss eine gültige Rechnung vorliegen!

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