Betriebsvereinbarungen
Was ist eine Betriebsvereinbarung eigentlich?
Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber:in, die rechtsverbindlich ist und – genauso wie Gesetze – das Arbeitsverhältnis aller Arbeitnehmer:innen gestaltet. Sie sind nur möglich, wenn es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt – denn dieser unterzeichnet stellvertretend für alle Arbeitnehmer:innen die jeweilige Vereinbarung.
Betriebsvereinbarungen erzeugen also Rechte und Pflichten für alle Beteiligten: Arbeitgeber:innen, Betriebsrat und Arbeitnehmer:innen. Sie treten am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart).
Sowohl Arbeitgeber:in als auch Betriebsrat kann den Abschluss von Betriebsvereinbarungen vorschlagen.
Betriebsvereinbarungen im ipcenter
Hier findest du alle Betriebsvereinbarungen, die zwischen ipcenter und Betriebsrat abgeschlossen wurden und für uns Kolleg:innen verbindlich sind (wird laufend ergänzt):
- Betriebsvereinbarung Betriebsversammlungen
- Betriebsvereinbarung Arbeitszeit/Gleitzeit
- Betriebsvereinbarung Bewältigung besonderer betriebsbedingter Belastungssituationen
In dieser Betriebsvereinbarung wird die Vorgehensweise sowie die finanziellen und arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen bei der Teilnahme an unterstützenden Angeboten zur Bewältigung besonderer betrieblicher Belastungssituationen, wenn solche den Arbeitnehmer:innen von Expert:innen vorgeschlagen werden, festgelegt. - Betriebsvereinbarung Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Diese Betriebsvereinbarung regelt die Rahmenbedingungen für betriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen. - Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Diese Betriebsvereinbarung schafft einen verbindlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Systemen im ipcenter. Sie gilt für alle Mitarbeiter:innen (und regelt Planung, Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von KI-Anwendungen).