Krankenstand
1. Krankmeldung: Wer ist zu informieren?
Wenn du krank bist:
- Informiere umgehend deine Führungskraft (telefonisch oder schriftlich)
- Sende zusätzlich eine E-Mail an zeiterfassung@ipcenter.at. Die Kolleg:innen tragen deinen Krankenstand im Zeiterfassungssystem ein.
Während deines Krankenstandes:
- Gib deiner Führungskraft und deinen Kolleg:innen der Zeiterfassung bitte Bescheid, sobald du weißt, wie lange du voraussichtlich ausfallen wirst.
- Informiere sie rechtzeitig über deine Rückkehr.
2. Arbeitsunfähigkeitsmeldung
2.1. Krankenstand bis 2 Tage [Krank < 3 Tage (DF)]
- Für die ersten 2 Tage ist keine ärztliche Bestätigung erforderlich.
- Gehst du an einem bereits begonnenen Arbeitstag krank nach Hause, zählt dieser als Tag 1.
- Innerhalb einer Kalenderwoche ist eine Krankmeldung ohne ärztliche Bestätigung nur einmal möglich. Bei einer weiteren Krankmeldung in derselben Woche ist eine ärztliche Bestätigung verpflichtend.
- Wenn eine Krankmeldung an zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen unmittelbar vor dem Wochenende erfolgt, kann diese als „krank < 3 Tage“ gelten. Schließt sich an das Wochenende eine weitere Krankmeldung an, ist jedenfalls eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Wichtig für die Zeiterfassung:
- Der Eintrag „Krank ohne Beleg“ wird von der Zeiterfassung vorgenommen.
- Bitte ändere diesen auf „Krank < 3 Tage (DF)“ und passe das Datum falls notwendig an.
2.2. Krankenstand ab 3 Tagen
- Ab dem 3. Krankheitstag ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsmeldung erforderlich.
- Wenn absehbar ist, dass du länger als zwei Tage krank bist, suche möglichst frühzeitig eine Ärztin oder einen Arzt auf.
- Die Krankmeldung kann rückwirkend ab dem ersten Tag ausgestellt werden (spätestens jedoch am dritten Tag).
Nach deiner Rückkehr:
- Lade die ärztliche Bestätigung spätestens am ersten Arbeitstag in All Unlimited hoch.
- Die Zeiterfassung bestätigt anschließend deinen Krankenstand im System.
3. Krankenstand während Urlaub oder Zeitausgleich
Auch während Urlaub oder Zeitausgleich gilt:
- Informiere deine Führungskraft und die Zeiterfassung sofort.
- Eine ärztliche Bestätigung ist ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend.
Dauer bis zu 3 Tagen:
Der Urlaub bzw. Zeitausgleich wird nicht unterbrochen.
Dauer von mehr als 3 Tagen:
- Der Urlaub oder Zeitausgleich wird unterbrochen.
- Für diese Zeit werden keine Urlaubstage bzw. Zeitguthaben verbraucht.
- Voraussetzung: Ärztliche Bestätigung ab dem ersten Tag.
Bitte beachte:
- Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch um die Krankenstandstage.
- Diese Regelung gilt nicht im Zusammenhang mit einer Beendigung des Dienstverhältnisses.
4. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Wie lange bekomme ich das volle Entgelt weiterbezahlt?
Die Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von deinem Dienstalter ab und gilt pro Arbeitsjahr (beginnend mit deinem Eintrittsdatum):
| Dauer des Arbeitsverhältnisses: | Volles Entgelt | Halbes Entgelt |
| Im ersten Jahr | 6 Wochen | 4 Wochen |
| Vom 2. bis 15. Jahr | 8 Wochen | 4 Wochen |
| Vom 16. bis 25. Jahr | 10 Wochen | 4 Wochen |
| Ab dem 26. Jahr | 12 Wochen | 4 Wochen |
Hier erfährst du mehr darüber.
Krankengeld durch die ÖGK
Wenn du:
- nur mehr die Hälfte deines Entgelts erhältst oder
- dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft ist,
kann unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragt werden. Weitere Informationen der ÖGK zum Krankengeld findest du hier.
Bitte wende dich in diesem Fall direkt an die ÖGK. Das Personalbüro übermittelt die erforderliche Arbeits- und Entgeltbestätigung.

