Pflegefreistellung
Falls du eine Pflegefreistellung benötigst, dann melde dich bitte umgehend schriftlich oder telefonisch bei deiner Führungskraft. Ebenfalls sind unsere Kolleg:innen der Zeiterfassung per E-Mail (zeiterfassung@ipcenter.at) zu informieren. Sie vermerken deine Pflegefreistellung in unserem Zeiterfassungssystem All Unlimited und informieren dich über deine noch verbleibenden gesetzlichen Pflegefreistellungstage.
Alle rechtlichen Informationen rund um die Pflegefreistellung sowie den Anspruch je Arbeitsjahr findest du hier.
Informationen zur erweiterten Pflegefreistellung gemäß § 23c BABE-Kollektivvertrag findest du hier.
Die Regelung betrifft die Pflege von Kindern mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung, die das 12. Lebensjahr, aber nicht das 21. Lebensjahr überschritten haben.
Während deiner Pflegefreistellung freut sich deine Führungskraft über Updates und eine Information, sobald du weißt, wann du wieder in die Arbeit kommen wirst.
Bestätigung der Pflegefreistellung
Beachte, dass du deine Pflegefreistellung bereits ab dem ersten Tag von einem:einer Ärzt:in bestätigen lassen musst.
Achtung: Falls dein:e Ärzt:in für die Bestätigung der Pflegefreistellung ein Honorar verlangt, dann musst du dieses begleichen und dir einen Beleg geben lassen. Mit diesem Beleg kannst du dir den Betrag bei deiner Standortkassa rückvergüten lassen.
Bitte lade deine Bestätigung der Pflegefreistellung am ersten Tag deiner Rückkehr in All Unlimited hoch. Das Zeiterfassungsteam bestätigt anschließend die Pflegefreistellung.
Pflegefreistellung während Urlaub oder Zeitausgleich
Jede Pflegefreistellung in deinem Urlaub oder Zeitausgleich muss deiner Führungskraft und den Kolleg:innen der Zeiterfassung ebenfalls gemeldet werden.
Pflegefreistellung < 3 Tage:
Unterbricht den vereinbarten Urlaub oder Zeitausgleich nicht.
Pflegefreistellung > 3 Tage:
Dein Urlaub oder Zeitausgleich wird bei Pflegefreistellung unterbrochen, wenn die oben genannten Bestimmungen eingehalten werden (unverzügliche Meldung, Bestätigung hochgeladen).
In diesem Fall konsumierst du keine Urlaubstage oder Zeitguthaben während der Pflegefreistellung.
- Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht in Zusammenhang mit einer Auflösung des Dienstverhältnisses
- Die zur Pflege notwendige Unterbrechung verlängert deinen Urlaub nicht.