Familienbonus Plus
Unser Personalbüro unterstützt dich gerne dabei, deinen Familienbonus Plus geltend zu machen!
Generell hast du zwei Möglichkeiten, um den Familienbonus Plus zu beantragen:
Über deine Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung
Du kannst den Familienbonus Plus in deiner Steuererklärung bzw. deiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Bei dieser Variante profitierst du im Nachhinein, also im Folgejahr, von der gesamten jährlichen Steuerentlastung.
Über deinen Arbeitgeber
Du kannst den Familienbonus Plus über unser Personalbüro in Anspruch nehmen.
In diesem Fall verringert sich die Lohnsteuer bereits dieses Jahr!
Dazu musst du lediglich das Formular E30 händisch oder am PC ausfüllen und unser Personalbüro unterschrieben übermitteln.
- Das Formular E30 findest du entweder elektronisch auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen oder du holst es dir direkt bei einem der Finanzämter.
- Bitte gib das ausgefüllte und unterschriebene Formular E30 inkl. der benötigten Bestätigungen bis spätestens zum 20. eines Monats beim Personalbüro ab.
- Du kannst den Familienbonus Plus jederzeit beantragen. Beachte aber, dass bereits vergangene Monate nicht berücksichtigt werden und mit der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden müssen.
- Mit der Vollendung des 18ten Lebensjahres deines Kindes wird der Familienbonus Plus aus unserem System gelöscht.
Falls du den Familienbonus Plus auch weiterhin in Anspruch nehmen kannst, dann gib bitte 2 Monate vor Vollendung des 18 Lebensjahres deines Kindes bzw. deiner Kinder das ausgefüllte und unterschriebene Formular inkl. der benötigten Bestätigungen erneut bei unserem Personalbüro ab. - Achtung: Wir können deinen Familienbonus Plus erst berücksichtigen, sobald alle benötigten Unterlagen und Bestätigungen im Personalbüro aufliegen!
Weitere und ausführlichere Informationen rund um den Familienbonus Plus findest du hier.