Übernahme höheres Zeitguthaben zum Ende der Gleitzeitperiode
Halbjährlich nach dem Ende einer Gleitzeitperiode (zum neuen Geschäftsjahr am 1. Mai/6 Monate nach dem neuen Geschäftsjahr am 1. November) ist unser Zeitguthaben ein Thema, mit dem wir uns genauer auseinandersetzen müssen, denn: Gutgeschriebene Stunden können nur im Ausmaß der vereinbaren Wochenstunden mitgenommen werden. Der Überhang wird ausbezahlt.
Nicht immer ist ein Abbau von Zeitguthaben innerhalb einer Gleitzeitperiode möglich. Und es kann Fälle geben, in denen eine Auszahlung nicht gewünscht wird.
Wenn du also deine Stunden in die nächste Gleitzeitperiode mitnehmen möchtest, gibt es für dich folgendes zu beachten:
Wie in der „Betriebsvereinbarung Arbeitszeit/Gleitzeit“ unter Punkt 4.2.5 geregelt kann auf deinen ausdrücklichen Wunsch ein höheres Zeitguthaben als das vereinbarte Wochenstundenausmaß in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden. Wenn du das möchtest, muss dieses Formular von dir ausgefüllt und bis spätestens zum 5. des Folgemonats nach Ende der Gleitzeitperiode (5. Mai bzw. 5. November) an zeiterfassung@ipcenter.at übermittelt werden. Unsere Kolleg:innen der Zeiterfassung kümmern sich anschließend um die Weiterleitung an deine Abteilungsleitung und den Betriebsrat, damit dein Antrag überprüft wird. Anschließend wirst du von ihnen informiert, ob dein Antrag freigegeben wurde.