Telearbeit (Home Office)
Zur Orientierung :
- Home Office ist ein umgangssprachlicher Begriff. Gemeint ist: Arbeiten von zu Hause aus. Der Begriff ist rechtlich nicht präzise definiert und wird eher informell verwendet.
- Telearbeit ist der rechtlich definierte Begriff. Er beschreibt eine vereinbarte Form der Arbeitsleistung außerhalb der Betriebsstätte, unter bestimmten Rahmenbedingungen – etwa mit klar geregeltem Arbeitsort, Dokumentation und Pflichten.
Telearbeit ist im ipcenter grundsätzlich möglich – allerdings abhängig von Tätigkeit und organisatorischen Rahmenbedingungen. Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick, wie das Modell bei uns geregelt ist und was dabei wichtig ist.
1. Wann ist Telearbeit möglich?
Nicht jede Tätigkeit im ipcenter lässt sich im Rahmen von Telearbeit erbringen. Gerade im Trainingsbereich oder in Funktionen mit Präsenzanforderung, ist Telearbeit nur eingeschränkt möglich oder gar nicht vorgesehen.
Ob – und wie viel – Telearbeit möglich ist, hängt deshalb immer von der jeweiligen Funktion und den betrieblichen Anforderungen ab.
2. Telearbeit-Vereinbarung
Jede:r Mitarbeiter:in bekommt zu Dienstbeginn eine Telearbeit-Einzelvereinbarung als Ergänzung zum Dienstvertrag. Da jedoch – wie oben beschrieben – nicht alle Funktionen im Unternehmen Telearbeit zulassen, gibt es zwei unterschiedliche Ausgestaltungen der Telearbeitsvereinbarung:
- Vereinbarung ohne fixen Anspruch: Telearbeit kann im Einzelfall vereinbart werden, aber es gibt keinen automatischen oder dauerhaften Anspruch darauf. Diese Vereinbarung betrifft
- Tätigkeiten im Training
- Tätigkeiten im Büro, die vor Ort zu erledigen sind
- Vereinbarung mit festgelegtem Ausmaß: Wenn es die Tätigkeit zulässt, wird ein bestimmter Anteil der Wochenarbeitszeit fix als Telearbeit vereinbart.
Wie das konkret aussieht, wird individuell geregelt – in Abstimmung mit der jeweiligen Führungskraft.
3. Wo darf Telearbeit erbracht werden?
Als Ort der Telearbeit gilt der Hauptwohnsitz laut aktuellem Meldezettel.
4. Arbeitszeit während der Telearbeit
- Deine vereinbarte Arbeitszeit gilt auch, wenn du von zu Hause aus arbeitest.
- Deine Telearbeitstage sind immer vorab mit deiner Führungskraft abzustimmen.
- Mehr- oder Überstunden müssen ausdrücklich von deiner Führungskraft angeordnet werden, sonst werden sie an deinen Telearbeitstagen nicht bezahlt.
- Die Zeiterfassung ist auch während Telearbeit vollständig und korrekt zu führen.
5. Aufwandsersatz
Für jeden ganzen Telearbeitstag steht dir Aufwandsersatz von € 3,00 netto (Stand 01.01.2025) zu. Für die Abrechnung beachte bitte folgendes:
- Der Tag muss korrekt in der Zeiterfassung dokumentiert sein.
- Die Pauschale gibt’s nur für ganze Tage, an denen du ausschließlich am definierten Telearbeitsort arbeitest.
- Es gibt eine gesetzliche Obergrenze. Die liegt aktuell bei maximal 100 Tagen pro Jahr.
- Ausbezahlt wird der Aufwandsersatz immer im Folgemonat mit deinem Gehalt.
- Und weil sich das an gesetzlichen Regelungen orientiert, kann sich die Pauschale auch ändern oder ausgesetzt werden.
6. Was sonst noch im Home Office gilt
Während Telearbeit gelten im Grunde dieselben Regeln wie im Büro.
- Erreichbarkeit
Während deiner Dienstzeit solltest du telefonisch und per E-Mail gut erreichbar sein. Und wenn es betrieblich notwendig ist, kann es auch sein, dass du kurzfristig vor Ort gebraucht wirst.
- Termine & Besprechungen
Wenn während deiner Arbeitszeit ein Termin angesetzt wird, nimmst du daran online teil.
- Leistungen
Deine Aufgaben erledigst du wie vereinbart: ordentlich und fristgerecht.
- Meldepflichten
Urlaub, Zeitausgleich, Krankenstand usw meldest du wie gewohnt. - Datenschutz
Auch während Telearbeit ist es wichtig Firmendaten – vor allem personenbezogene Daten – gut zu schützen. Es gelten alle internen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien!
7. Arbeitsmittel
Arbeitsmittel für die Telearbeit bekommst du vom Unternehmen. Stimme dich dazu mit deiner Führungskraft ab. Mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln solltest du natürlich sorgfältig umgehen.
8. Beendigung oder Änderungen der Vereinbarung
Die Telearbeitsvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten gekündigt werden. Einvernehmlich geht’s auch früher. Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Bei Fragen wende dich gern an deine Führungskraft oder an die Abteilung Human Resources (hr@ipcenter.at).