Bildungsfreistellung
Der Kollektivvertrag regelt deinen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen.
Gemäß BABE KV § 27 steht dir Bildungsfreistellung im folgenden Rahmen zu:
- Der Anspruch entsteht erstmals nach einer Beschäftigungsdauer von 12 Monaten (davor kein Anspruch!).
- Die Bildungsfreistellung kann für berufsbezogene und/oder persönliche Weiterentwicklung beantragt werden.
- Bildungsfreistellung kann im Ausmaß der vereinbarten Normalarbeitszeit einer Arbeitswoche pro Jahr konsumiert werden:
Bei einer Anstellung von beispielsweise 25 Stunden pro Woche ergibt sich ein Anspruch auf 25 Stunden Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr.
Bitte beantrage die Bildungsfreistellung über den persönlichen Kalender in ALL UNLIMITED. Erst mit der Freigabe deiner Teamleitung ist die Bildungsfreistellung bestätigt und kann in Anspruch genommen werden. Nach Absolvierung des Kurses ist die Teilnahmebestätigung in ALL UNLIMITED hochzuladen.